... ist es den Herausgebern gelungen, ein Kommentierungsformat zu etablieren, das aus dem üblichen Sammeln und Sortieren der Gesetzeskommentare ausbricht und wissenschaftlichen Ansprüchen in jeder Hinsicht genügt. Der modulare Aufbau überzeugt. Die Kommentierungen sind dabei nicht nur für die juristische Community des Medizinrechts nützlich, sondern adressieren auch die Heilberufe, die sich über die sie betroffenen Rechtsthemen tiefergehend informieren wollen. Eine Online-Version des Kommentars ... erleichtert die Verfügbarkeit (zumal unterwegs).
Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz in: MedR 1/2024